Zukünftiger Betrieb der E-Ladesäulen: Noch viele Fragen offen

von Sandra Zecchino


Viele Punkte müssen noch ausgehandelt werden. Symbolbild: pixabay
Viele Punkte müssen noch ausgehandelt werden. Symbolbild: pixabay | Foto: pixabay (Public Domain)

Braunschweig. Die Stadt beabsichtigt zukünftig den Betrieb der 17 in ihrem Eigentum befindlichen öffentlichen E-Ladesäulen an einen privaten Betreiber abzugeben. Dabei soll die künftige Abrechnungsart Gegenstand der Verhandlungen mit dem zukünftigen Betreiber sein. Ein Grund für Die Fraktion P² genauer nachzufragen.


Dabei interessiert die Piraten und die Partei, ob die vorhandenen Ladestationen ausgetauscht oder aufgerüstet werden und wer die daraus resultierenden Kosten trägt. Die knapp drei Jahre alten Ladesäulen entsprechen nicht mehr den geltenden Vorgaben des Mess- und Eichwesens. Die Antwort der Verwaltung, dass die Ladestationen aufgerüstet werden und dass die Aufteilung der Kosten noch verhandelt werde, befriedigt Ratsherr Christian Bley, Mitglied im Wirtschaftsausschuss für Die Fraktion P² nicht vollständig: "Wir warten also weiter auf Ergebnisse der Verhandlungen zwischen der Stadt und zukünftigem Betreiber der bereits vorhandenen E-Ladesäulen. Zumindest wissen wir nun, dass es keinen Komplettaustausch geben wird." Doch Bley sieht auch positive Aspekte.

Sichere Abrechnung und Datenschutz


Der Chaos Computer Club mahnte bei seinem letzten Kongress, dass die Ladeinfrastruktur von Elektrofahrzeugen derzeit massiv ausgebaut werde ohne auf ausreichende Sicherheit zu achten. Die bequem zu nutzenden Ladekarten sind derart unsicher, dass von der Nutzung derzeit abzuraten sei. Es sei entsprechend des Clubs sehr einfach möglich, Strom auf fremde Rechnung zu laden. Diese Argumentation übernimmt die Fraktion, um die Fragen nach der Abrechnungsart und der Datensicherheit einzuleiten.

Daraufhin betont die Verwaltung, dass der weitere Betrieb der Ladesäuleninfrastruktur als Forschungs- und Entwicklungsprojekt befristet vergeben werde und auch die Abrechnungsart in diesem Projekt mit untersucht werde. Im Rahmen des Forschungsprojektes würden die durch die Nutzer erzeugten Daten zu Analysezwecken und der Entwicklung von Servicedienstleistungen weitergenutzt. Eine Verbindung zu personenbezogenen Daten sowie ein Verkauf von Daten wird es in der weiteren Nutzung jedoch nicht geben.

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Christian Bley. Foto: DIE FRAKTION P²



"Spannend wird die technische Umsetzung allemal, da ja ab 25. Mai nach den geltenden rechtlichen Auflagen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSVGO) gehandelt werden muss. Daher sehe ich auch einen weiteren Betrieb der Ladesäulen-Infrastruktur als Forschungs- und Entwicklungsprojekt positiv", kommentiert Bley. "Weniger schön finde ich die Aussage, dass die durch die Nutzer erzeugten Daten im Rahmen des Projektes zur Entwicklung von Servicedienstleistungen weitergenutzt werden. Dies darf nur nach expliziter vorheriger Genehmigung durch den Nutzer geschehen - nur er selbst bestimmt über den Verbleib seiner Daten."


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