Zoll beschlagnahmt 170.095 Euro auf der A2


170.095 Euro Bargeld verteilt auf Tüten und Pakete. Foto: Zoll
170.095 Euro Bargeld verteilt auf Tüten und Pakete. Foto: Zoll | Foto: Zoll

Braunschweig/Helmstedt. 170.095 Euro Bargeld und Rauschgift stellte der Zoll am 16. November auf dem Rastplatz Lappwald an der Autobahn 2 sicher. Mitgebracht hatte es ein 46-jähriger Este mit unklarem Reiseziel. Das teilt das Hauptzollamt Braunschweig mit.


Die Kontrolle des Reisenden begann mit der üblichen Frage der Zöllner nach seinem Gepäck. Gezielt wurde dabei nach Zigaretten und anderen hochsteuerbaren Waren gefragt - aber auch nach Bargeld und Betäubungsmitteln. Und zumindest hinsichtlich der Zigaretten antwortete der Mann wahrheitsgemäß. Allerdings behauptete er, nur 2.400 Euro in bar mitzuführen, während auf seiner Rückbank eine Tüte voller Geldscheine lag. Darauf angesprochen, sollten es nun 40.000 Euro sein, für die er sich ein Auto in Belgien kaufen wollte. Auf seinem Navigationsgerät blinkte das Reiseziel Amsterdam, Niederlande. Gefunden wurden schlussendlich genau 170.095 Euro Bargeld und 16,5 Gramm Marihuana. Beides wurde sichergestellt. Zudem wurde ein Strafverfahren gegen den Reisenden eröffnet.

Bußgeld von bis zu einer Million Euro


"Wenn jemand bei einer Kontrolle keine schlüssigen Angaben zu größeren Mengen Bargeld machen kann, stellt es der Zoll sicher", erklärt Zolloberinspektor Löhde vom Hauptzollamt Braunschweig und liefert dafür auch die Begründung: "Unser Ziel ist es, die organisierte Kriminalität und Steuerhinterzieher da zu treffen, wo es ihnen am meisten wehtut: beim Geld". Nun wird durch das Zollfahndungsamt Hannover ermittelt, woher das Geld stammt und wofür es verwendet werden sollte. Bei einem kriminellen Hintergrund fällt das Geld komplett an die Bundesrepublik Deutschland. Aber auch bei einer legalen Herkunft des Geldes, würde es für den Reisenden teuer: Allein die falschen Angaben zu seinem Bargeld können ihn ein Bußgeld von bis zu 1.000.000 Euro kosten. Regelmäßig wird zumindest ein Viertel der Barmittel als Bußgeld einbehalten.

Hintergrundinformation Bargeldkontrollen:
Jede Person, die mit Barmitteln im Gesamtwert von über 10.000 Euro von außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland einreist oder aus Deutschland dorthin ausreist, muss die Menge seiner Barmittel unaufgefordert bei der zuständigen deutschen Zollstelle schriftlich anmelden. Bei Ein- oder Ausreise innerhalb der Europäischen Union müssen mitgeführte Barmittel und gleichgestellte Zahlungsmittel im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr dem Zoll auf Befragen mündlich angezeigt werden.


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