Workshop für Tagesmütter und Tagesväter zu rechtlichen Fragen


Rectliche Fragen standen im Fokus des Workshops. Foto: Landkreis Helmstedt
Rectliche Fragen standen im Fokus des Workshops. Foto: Landkreis Helmstedt

Helmstedt. Fortbildungen gehören zum regelmäßigen Pflichtprogramm von Tagespflegepersonen. Wie die Pressestelle des Landkreises mitteile, fand kürzlich ein Vortrag zum Thema „Betreungsvertrag, soziale Absicherung und Aufsichtspflicht“ statt.


Auch wenn das Thema auf den ersten Blick trocken erscheine, seien die Inhalte der Fortbildung und die Tipps der Referentin und Rechtsanwältin Susanne Hartmann-Kasties praxisorientiert gewesen und hätten die Arbeit der Tagespflegepersonen unmittelbar betroffen, so das Fazit des Landkreises.

Im Rahmen der Fortbildung ging es - so der Landkreis - um Kündigungsfristen im Betreuungsvertrag und um die Zahlung des Kostenbeitrags durch die Eltern, auch wenn das zu betreuende Kind nicht anwesend ist. Thema war ebenfalls die Gabe von Medikamenten durch die Tagespflegeperson. Hartmann-Kasties habe sich sehr flexibel gezeigt und sei ohne Umschweife auch auf die Alltagsprobleme der Tagespflegepersonen eingegangen: Ist das Eincremen der Kinder im Sommer mit einer Sonnenschutzcreme ohne Absprache mit den Eltern möglich? Wie ist das mit der Aufsichtspflicht? Ist das Risiko beim gemeinsamen Schwimmengehen, beim Fahrradfahren oder Trampolinspringen zu hoch?

Die Rolle der Tagespflegepersonen in den Landkreisen und Städten ist aus Sicht des Landkreises komplex. Einerseits arbeiten sie im Status der „Selbstständigkeit“ andererseits sind sie in enger Kooperation mit dem Geschäftsbereich Jugend des Landkreis Helmstedt, der die Pflegeerlaubnis erteilt, die Kinder vermittelt und den Kinderschutz sicher zu stellen hat. Deshalb sei Rechtssicherheit in allen Fragen für die Tätigkeit der Tagespflege von besonderer Bedeutung. Das Fazit der Teilnehmerinnen sei einhellig gewesen, sie würden an weiteren Fortbildungen zu Rechtsfragen jederzeit wieder teilnehmen.


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