Straßenräumung: Stadt spricht von "Totalausfall"

von Frederick Becker


Die Stadt war am heutigen Mittwochmorgen machtlos gegen die Straßenglätte. Symbolfoto: Anke Donner
Die Stadt war am heutigen Mittwochmorgen machtlos gegen die Straßenglätte. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Goslar. Die Straßenverhältnisse am heutigen Mittwochmorgen sorgten bei unseren Facebook-Lesern für Unmut. Anscheinend wurden viele Straßen nicht ausreichend geräumt. Wir fragten bei der Stadt nach dem Grund und erfuhren: Es gab technische Probleme.


"Tatsächlich hat der Betriebshof heute Morgen Probleme mit den angemieteten Winterdienst-Geräten vermeldet. Ein Totalausfall betrifft die Straßenräumung, ein weiteres Fahrzeug kann wegen eines defekten Schneeschildes nur eingeschränkt genutzt werden; die Lieferung des Ersatzteils verzögert sich", erklärte Stadtsprecherin Vanessa Nöhr. Weil die anderen Fahrzeuge ihrerseits im Einsatz sind und erst im Anschluss einspringen können, nähme die Räumung der Straßen derzeit mehr Zeit in Anspruch als üblich. Normalerweise können laut Nöhr bis zu 12 Räumfahrzeuge eingesetzt werden.

"Dass Straßen mitunter glatt sind, liegt aber auch am Streusalzverbot in der historischen Altstadt, das zum Schutz der Gebäude erlassen wurde", meint Nöhr. Der Verzicht auf Streusalz könne bei den aktuellen Temperaturen und dem Zeitpunkt des Schneefalls (während der Verkehrszeit) zu Glättestellen zum Beispiel an Kreuzungen oder Ampeln führen, da die Fahrbahn in Teilen mit fest gefahrener Schneedecke verbleibe, auf welche Tauwasser der dort stehenden Fahrzeuge gelange und gefriere. "Das Phänomen tritt besonders an den Übergängen von salzgestreuten Bereichen zu den splitt-gestreuten Straßenbereichen auf."

Auch Anlieger sind in der Pflicht Schnee zu räumen und zu streuen. Die Stadt führt auch Kontrollen durch. "Bei besonderen Schnee- oder Eislagen kontrolliert das Ordnungsamt und fordert Anlieger, die ihre Räumpflicht nicht erfüllt haben, dazu auf, die Schneeräumung unverzüglich nachzuholen", so die Stadtsprecherin. "Kommt ein Betroffener dieser Aufforderung nicht nach, kann bei einem Erstverstoß eine Strafe von 50 Euro plus 28,50 Euro Gebühr erhoben werden. Vergangenes Jahr wurden allerdings keine Bußgelder verhängt – alle Angesprochenen kamen der Aufforderung nach."


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