Stichwort „Leerungsgebühr“ bei der Abfallentsorgungsgebühr


Symbolbild: Anke Donner
Symbolbild: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Helmstedt. Wie der Landkreis informiert, haben ihn Anfragen zur "Leerungsgebühr" erreicht, so dass an dieser Stelle mit einer gegebenenfalls vorhandene Verunsicherung aufgeräumt werden solle.


Für die Zeit vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 stehen je Restabfallbehälter 13 Leerungsvorgänge im Rahmen der Grundgebühr zur Verfügung. Erst für jede weitere Leerung - also ab der 14. Leerung - wird eine Gebühr in Höhe von 10 Euro berechnet.

Bei der Jahresabschlussrechnung ist ausschließlich die Gesamtzahl der beanspruchten Leerungen von Bedeutung.

Unerheblich ist dabei der von Ihnen gewählte Leerungsrhythmus, also die Tatsache, an welchen Abfuhrtagen die Abfallentsorgung in Anspruch genommen wurde.


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