Stallpflicht wegen Geflügel-Pest bleibt weiter bestehen


Vor allem Wildvögel sind von der Geflügelpest bedroht. Symbolbild: Thorsten Raedlein
Vor allem Wildvögel sind von der Geflügelpest bedroht. Symbolbild: Thorsten Raedlein

Helmstedt. Seitdem im November 2016 der erste Fall von Vogelgrippe in Niedersachsen bekannt wurde, herrscht auch im Landkreis Helmstedt Aufstallungspflicht. Diese bleibt jetzt auch über das ursprünglich festgelegte Fristdatum, der 31. Januar 2017, bestehen.


Inzwischen sei die hochansteckende Krankheit niedersachsenweit in vielen Fällen nachgewiesen worden, unter anderem bei verendeten Wildvögeln in unmittelbar benachbarten Gebieten, erklärt Michael Wesche vom Landkreis Helmstedt. Die derzeitige Dynamik, mit der sich die Geflügelpest auch im Januar 2017 ausgebreitet habe, erfordere es, die Stallpflicht als vorbeugenden Schutz für die Geflügelbestände im Landkreis Helmstedt über den 31.01.2017 hinaus aufrecht zu erhalten.

Einzelheiten zur Vogelgrippe und zur Stallpflicht im Landkreis Helmstedt können Sie im Internetangebot des Landkreises Helmstedt unter „Vogelgrippe-Information“ nachlesen.

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