Schonzeit für Schwarzwild: In Helmstedt seit 2010 aufgehoben

von Eva Sorembik


Im Landkreis Helmstedt gibt es bereits seit 2010 keine Schonzeit mehr. Symbolfoto: Pixabay
Im Landkreis Helmstedt gibt es bereits seit 2010 keine Schonzeit mehr. Symbolfoto: Pixabay | Foto: pixabay

Helmstedt. Sollte die Schonfrist für Schwarzwild aufgehoben werden? Ein Frage, die derzeit vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest die Städte und Landkreise der Region beschäftigt. Nicht Helmstedt, denn hier gilt bereits seit 2010 keine Schonfrist für Schwarzwild. Dies teilte Wolfgang Herzog auf Nachfrage von regionalHeute.de mit.


"Im Landkreis Helmstedt dürfen Wildschweine das ganze Jahr über gejagt werden," berichtet der Leiter des Vorstandsbereich des Zentrale Dienste, Recht und Ordnungswesen beim Landkreis Helmstedt. Dies gelte nicht für Frischlinge sowie Bachen mit Frischlingen. Sowohl die Jungtiere als auch die Elterntiere, die daran zu erkennen seien, dass die Jungtiere noch gelbe Längsstreifen aufweisen, dürfen grundsätzlich nicht bejagt werden.

Information als Prävention


Dennoch bleibt auch der Landkreis Helmstedt nicht tatenlos, wenn es um Präventionsmaßnahmen gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest geht. Am 20. Februar werde es im Landkreis eine Fachbesprechung geben, kündigt Herzog an. Neben Vertretern des Landkreises werden daran Vertreter der Naturschutzverbände ebenso wie die Vorsitzenden der Hegeringe sowie der Kreislandwirt teilnehmen. Diese seien, so Herzog, als Multiplikatoren für die Jägerschaft und die Landwirtschaft unerlässlich. Der Landkreis setze auf Information. So werde es bei der Veranstaltung auch um Hygienetipps gehen, berichtet Herzog und verweist darauf, dass beispielsweise bei der Jagd eine Gefahr für die Jagdhunde bestehe, falls diese Wildschweinfleisch fressen. Weitere Gefahr: Betreten von Ställen mit Jagdstiefeln.

Als wichtigen Beitrag zur Vorbeugung sieht Herzog auch die Maßnahmen, die aktuell an den Autobahnraststätten erfolgen. Hier wurden in den vergangenen Tagen Informationsplakate zur Aufklärung über die Gefahren angebracht. Was aber noch wichtiger sei, ist die Erneuerung der Abfalleimer vor Ort. Diese seien durch schwerer Behälter mit Deckeln, die nicht so einfach zum Öffnen sind, ausgetauscht worden, lobt Herzog die Maßnahmen der Straßenmeistereien. Der Sinn: So kommen Wildschweine, die durchaus auch an Raststätten auf Futtersuche sind, nicht an die Inhalte der Abfallbehälter. Diese können nämlich die Gefahr der Übertragung des Virus bergen. Wurstbrote, beispielsweise mit ungekochter Mettwurst aus den bereits von der Erkrankung betroffenen Ländern - für den Menschen ungefährlich - können, wenn sie von den Tieren gefressen werden, zu Infektionen führen.

Hintergründe:


Das Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat einen Erlass herausgegeben, in dem es den Landkreisen als Jagdbehörden empfiehlt, die Schonzeit für Schwarzwild aufzuheben. Die Stadt Wolfsburg und der Landkreis Gifhorn sind dieser Empfehlung gefolgt und haben die Schonzeit für Schwarzwild aufgehoben. Im Landkreis Goslar und in der Stadt Salzgitter ist die Aufhebung aktuell Thema in den politischen Gremien.

Bei der Aufhebung der Schonfrist und damit der Freigabe der Jagd auf Wildschweine handelt es sich um eine präventive Maßnahme zur Wildseuchenbekämpfung, aktuell vor dem Hintergrund der Gefahr der Afrikanischen Schweinepest. Aus dem Baltikum und den osteuropäischen Nachbarländern ist bekannt, dass sich dort Wildschweine mit der Afrikanischen Schweinepest infiziert haben. Mit der Herabsetzung der Schwarzwildpopulation soll die Gefahr einer Infektion sowohl innerhalb der Schwarzwildbestände als auch in die Hausschweinbestände hinein gemindert werden.

Konkret bedeute die Aufhebung der Schonfrist, dass auch nach dem 1. Februar Wildschweine gejagt werden dürfen. Die Aufhebung der Schonfrist gilt allerdings nicht für Bachen mit Frischlingen. Die Elterntiere, die daran zu erkennen seien, dass die Jungtiere noch gelbe Längsstreifen aufweisen, dürfen weiterhin nicht bejagt werden.


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