Puritzmühle: Wasserschutzgebiet soll aufgehoben werden

von Eva Sorembik


Landkreis Helmstedt. Foto: Eva Sorembik
Landkreis Helmstedt. Foto: Eva Sorembik | Foto: Eva Sorembik

Helmstedt. Jahrzehntelang diente das Wasserwerk Puritzmühle der Versorgung der Ortschaften Scheppau, Rotenkamp, Boimstorf, Rieseberg, Glentorf, Ochsendorf, Klein Steimke, Beienrode und Uhry mit Trinkwasser. Nachdem der Brunnen aber inzwischen stillgelegt worden ist, soll nun auch die Festsetzung des Wasserschutzgebietes aufgehoben werden.


Dies geht aus einer Vorlage hervor, die am heutigen Donnerstag im Ausschuss für Umweltschutz des Landkreises auf der Tagesordnung steht.

1978 wurde das Gebiet nördlich von Königslutter von der Bezirksregierung Braunschweig als Wasserschutzgebiet für das Wasserwerk Puritzmühle des Wasserversorgungsverbandes Scheppau festgelegt.Die Wasserschutzgebietsverordnung wurde damals im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung zum Schutz vor nachteiligen Einwirkungen erlassen. Aus dieser Festsetzung als Wasserschutzgebiet ergeben sich zahlreiche Verbote und Nutzungseinschränkungen für die im Wasserschutzgebiet Puritzmühle gelegenen Grundstücke. Als Beispiel ist hier die Lagerung von Heizöl oder die Errichtung von Erdwärmeanlagen zu nennen, die in verschiedenen Schutzzonen des Wasserschutzgebietes Puritzmühle verboten oder mit erhöhten Anforderungen (Prüfpflicht durch Sachverständige) verbunden sind. Dies betrifft insbesondere die Einwohner der Orte Lauingen und Rieseberg. Weiterhin ergeben sich zahlreiche Einschränkungen bei der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung der im Wasserschutzgebiet gelegenen Grundstücke.


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