Pfeilmarkierungen auf der Goethestraße beanstandet


Pfeilmarkierung für Radweg und Fahrbahn Goethestraße / Rundweg Foto: Kreisverkehrswacht Helmstedt e.V.
Pfeilmarkierung für Radweg und Fahrbahn Goethestraße / Rundweg Foto: Kreisverkehrswacht Helmstedt e.V. | Foto: Kreisverkehrswacht Helmstedt e.V.

Helmstedt. Ein helmstedter Bürger bat die Kreisverkehrswacht Helmstedt e.V. die Markierungen im Bereich der Einmündungen Rundweg und Alter Schwanefelder Weg zu überprüfen. Er meint, dass durch die Pfeile ein Abbiegeverbot für die Einmündung des Alten Schwanefelder Weges erzeugt wird, darüber berichtet die Kreisverkehrswacht Helmstedt e.V.


Eine Überprüfung ergab, dass dies Annahme richtig ist, mit Sicherheit aber von der Verwaltungsbehörde so nicht gewollt war. Tatsächlich sollte wohl nur erreicht werden, dass niemand in den Rundweg (gegen die dortige Einbahnstraßenrichtung) einfährt. Das wird ebenfalls durch das blaue Verkehrszeichen „Vorgeschriebene Fahrtrichtung Geradeaus“ und das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ – Ende der Einbahnstraße – geregelt.

Die Pfeilmarkierung auf der Fahrbahn bedeutet: „Wer ein Fahrzeug fährt, muss der Fahrtrichtung an der folgenden Kreuzung oder Einmündung folgen“. Somit ist es nicht erlaubt gegen die Einbahnstraße des Rundweges abzubiegen und dadurch, dass auch nach der Einmündung noch eine weitere Pfeilmarkierung folgt, ist es auch verboten in den Alten Schwanefelder Weg abzubiegen. Bedenkt man zusätzlich den Umstand, dass Pfeilmarkierungen auf der Fahrbahn für das frühzeitige Einordnen gedacht sind und dazu grundsätzlich zwei oder mehr Fahrstreifen nebeneinander vorhanden sein müssen, dürfte hier bei einem Fahrstreifen kein Pfeil für diesen Zweck erforderlich sein.

Markierung sollte beseitigt werden


Die Kreisverkehrswacht Helmstedt e.V. empfiehlt die Pfeilmarkierungen zu beseitigen. Die Gefahr falsch abbiegender Fahrzeuge in den Rundweg ist aufgrund der Örtlichkeit und aufgrund zweier Verkehrszeichen unwahrscheinlich. Man könnte eher prüfen ob das Abbiegen von Fahrrädern gegen die Einbahnstraßenrichtung nicht gar erlaubt werden kann. Das Einbiegen in den Alten Schwanefelder Weg sollte voraussichtlich gar nicht verboten werden und ergibt keinen Sinn.


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