Ortsbürgermeister übernehmen das Amt des Ortsbeauftragten


Wurden als Ehrenbeamte zum Ortsbeauftragten berufen (vordere Reihe von links) Emmerstedts Ortsbürgermeister Hans-Jürgen Schünemann, Büddenstedts Ortsbürgermeister Dirk Zogbaum, Offlebens Ortsbürgermeister Joachim Wolter und Barmkes Ortsbürgermeister Dr. Stefan Weferling. An der Feierstunde im Rathaus nahmen weiterhin teil (hintere Reihe von links) Geschäftsbereichsleiter Thomas Bode, Bürgermeister Wittich Schobert, Erster Stadtrat Henning Konrad Otto und Jörg Stielau vom Fachbereich Verwaltungs- und Personalservice. Foto: Stadt Helmstedt
Wurden als Ehrenbeamte zum Ortsbeauftragten berufen (vordere Reihe von links) Emmerstedts Ortsbürgermeister Hans-Jürgen Schünemann, Büddenstedts Ortsbürgermeister Dirk Zogbaum, Offlebens Ortsbürgermeister Joachim Wolter und Barmkes Ortsbürgermeister Dr. Stefan Weferling. An der Feierstunde im Rathaus nahmen weiterhin teil (hintere Reihe von links) Geschäftsbereichsleiter Thomas Bode, Bürgermeister Wittich Schobert, Erster Stadtrat Henning Konrad Otto und Jörg Stielau vom Fachbereich Verwaltungs- und Personalservice. Foto: Stadt Helmstedt

Helmstedt. Die vier Ortsbürgermeister aus Barmke, Büddenstedt, Emmerstedt und Offleben übernehmen die zusätzliche Funktion des Ortsbeauftragten für ihre Ortschaften. Dies teilte die Stadtverwaltung heute mit.


Während einer kleinen Feierstunde im Rathaus erhielten Ortsbürgermeister Dr. Stefan Weferling für die Ortschaft Barmke, Ortsbürgermeister Dirk Zogbaum für die Ortschaft Büddenstedt, Ortsbürgermeister Hans-Jürgen Schünemann für die Ortschaft Emmerstedt und Ortsbürgermeister Joachim Wolter für die Ortschaft Offleben ihre Ernennungsurkunden als Ehrenbeamte von Bürgermeister Wittich Schobert.

„Ich freue mich, dass unsere Ortsbürgermeister bereit sind, die zusätzlichen Aufgaben eines Ortsbeauftragten mit zu übernehmen“ sagt Bürgermeister Schobert. Die Ortsbeauftragten sind in Abstimmung mit dem Bürgermeister für bestimmte Verwaltungsgeschäfte, die in den Ortschaften anfallen, verantwortlich. Die Berufung in das Ehrenbeamtenverhältnis gilt für den Zeitraum von Januar 2018 bis Oktober 2021.

Aufgaben der Ortsbeauftragten sind beispielsweise die Würdigung von Alters- oder Ehejubiläen von Einwohnern ihrer Ortschaft. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für Wünsche, Anregungen und sonstige das öffentliche Interesse betreffende Angelegenheiten.


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