Landkreis soll sich stärker an Betreuungskosten beteiligen

von Eva Sorembik


Die neue Vereinbarung soll den Gemeinden mehr Zuschüsse vom Landkreis bescheren. Symbolfoto: Marc Angerstein
Die neue Vereinbarung soll den Gemeinden mehr Zuschüsse vom Landkreis bescheren. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Landkreis Helmstedt. Rückwirkend zum 1. Januar 2017 sollen Gemeinden und Samtgemeinden als Träger von Kinderbetreueungseinrichtungen mehr Kosten vom Landkreis erstattet bekommen. Dies geht aus einer Vereinbarung hervor, die aktuell in den Gremien der Gemeinden zur Beratung auf der Tagesordnung steht.


Die neue Vereinbarung über die Wahrnehmung von Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe im Landkreis Helmstedt, die für den Zeitraum 2017 bis 2022 gelten soll, sieht vor, dass sich der Landkreis stärker an den Kosten für Krippen, Kindergärten und Kinderhorte beteiligt.

So soll der Landkreis nach der neuen Vereinbarung für das Jahr 2017 bei den Betriebskosten für Kitas und Krippenden Kommunen einen Zuschuss von 80 Prozent gewähren. Im kommenden Jahr soll dieser Zuschuss dann auf 90 Prozent steigen und in den Jahre 20019 bis 2022 sogar 100 Prozent betragen.

Bei Hortgruppen ist eine Bezuschussung von 200 Prozent in Jahr 2017 vorgesehen. In den darauffolgenden Jahren soll der Zuschuss um jeweils 10 Prozent pro Jahr gesenkt werden auf 150 Prozent im Jahr 2022.

Zuschüsse bei Neu- oder Umbau


Auch bei den Investitionskosten ist eine Neuregelung vorgesehen. So soll sich der Landkreis Helmstedt verpflichten, denKommunen für die Schaffung von erforderlichen Plätzen in Kindertageseinrichtungen einen Zuschuss von 12.000 EuroproPlatzundmaximal180.000EuroproKrippengruppesowie7.200Europro Platz bisebenfallsmaximal180.000 Euro proKindergartengruppe zu erstatten.

Auch bei Umbaumaßnahmen in einer bestehenden Einrichtung soll bei Vorliegen besondererVoraussetzungen wie zum Beispiel Erweiterung der Einrichtung um einen Bewegungsraum oder Schlafraum, Einrichtung oder Umbau eines Sozialraumes oder aber Durchführung von gesetzlich geforderten Brandschutzmaßnahmen eine Förderung durch den Landkreis in Höhe bis zu60.000 Euro erfolgen, soferndie zuwendungsfähigenGesamtkosten mindestens 100.000 Euround höchstens180.000 Euro betragen.



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