Kreis informiert über Turnhallennutzung während der Ferien


Symbolfoto: Pixabay
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Landkreis Helmstedt. Der Landkreis weist darauf hin, dass wie auch in den Vorjahren die außerschulische Nutzung der in der Trägerschaft des Landkreises stehenden Turnhallen während der Weihnachtsferien grundsätzlich nicht möglich ist. Lediglich in Ausnahmefällen können Vereine die Turnhallen auch während der Ferien nutzen.


Hierzu ist eine rechtzeitige Antragstellung mit Darstellung der besonderen Ausnahmegründe zwingend notwendig.
Anträge wären als Gesamtmeldung des Vereins beim Geschäftsbereich Schule, Kultur und Sport spätestens drei Wochen vor Ferienbeginn schriftlich mit Begründung zu stellen.

Die Abgabefrist endet in diesem Jahr am 1. Dezember. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden.


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