Kosten für Flüchtlingsbetreuung: Stadt verklagt Landkreis

von Sandra Zecchino


Die Klage basiert nicht auf bösem Blut, sondern soll lediglich die Rechtssicherheit klären. Symbolbild: pixabay
Die Klage basiert nicht auf bösem Blut, sondern soll lediglich die Rechtssicherheit klären. Symbolbild: pixabay | Foto: pixabay

Helmstedt. Wenn es nach den Gemeinden geht, sind die Pauschalen, die sie vom Landkreis für die Flüchtlingsbetreuung bekommen, nicht kostendeckend. Aus diesem Grund plant die Stadt als Vertreter eine Klage gegen den Landkreis. regionalHeute.de ließ sich in einem Gespräch mit Henning Konrad Otto, Erster Stadtrat, die Hintergründe erläutern.


Entsprechend des Niedersächsischen Aufnahmegesetzes ist die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge die staatliche Aufgabe der Landkreise, erklärt Otto. Die daraus resultierenden Kosten bekommen die Kreise vom Land erstattet.

Die Weitergabe der Aufgabe an die Gemeinden sei entsprechend des Gesetzes zwar prinzipiell möglich, so Otto weiter. Doch dann müssten nach Meinung der Gemeinden ebenfalls alle Kosten erstattet werden.

"Die Stadt kann aktuell kaum die Aufgaben der kommunalen Selbstverwaltung finanzieren", begründet Otto die Notwendigkeit für die Klage. "Da können wir keine freiwilligen Kosten übernehmen.

Kreis zahlt lediglich 1.000 Euro pro Flüchtling


Pro Jahr und Flüchtling erhalten die Gemeinden 1.000 Euro. Durchschnittlich entstehen laut Otto jedoch Kosten in Höhe von 1.717 Euro. Deshalb haben sich die oberen Verwaltungsbeamten geeinigt, dass Helmstedt stellvertretend für alle Gemeinden beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg eine sogenannten abstrakte Normenkontrolle einreichen wird. Das Ziel sei es, dass das Gericht die Rechtmäßigkeit der Entscheidung des Landkreises prüfen solle.

Die Klage würde jedoch nicht zu bösem Blut zwischen dem Landkreis und den Gemeinden führen, schildert Otto das Verhältnis. Ein Jahr hätten sie versucht, eine Lösung zu finden, was jedoch nicht gelang. Dem Landkreis sei zwar bewusst, dass die Gemeinden ebenfalls keine Gelder hätten, doch nach dessen Argumentation könnten sie keine kostendeckende Pauschale zahlen, da sie diese selbst nicht vom Land bekämen, verdeutlicht Otto die Problematik. Doch die Gemeinden könnten sich nicht an das Land wenden, da sie den Auftrag nicht von dort erhalten hätten. "Wenn das Oberverwaltungsgericht dem Ansatz der Stadt Helmstedt folgt, könnte der Landkreis ebenfalls gegen das Land eine abstrakte Normenkontrolle einreichen", schließt Otto seine Erklärung.

Politische Gremien müssen noch zustimmen


Bevor der Weg endgültig gegangen wird, müssen die politischen Gremien dem noch zustimmen. Dafür wird aktuell eine Vorlage erarbeitet, die in den nächsten Wochen und Monaten beraten und entschieden werden muss.


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