Königslutter: Stadt überprüft Standfestigkeit von Gräbern

von Eva Sorembik


Ab 2. Mai wird die Standfestigkeit der Grabsteine auf den städtischen Friedhöfen überprüft. Symbolbild: pixabay
Ab 2. Mai wird die Standfestigkeit der Grabsteine auf den städtischen Friedhöfen überprüft. Symbolbild: pixabay

Königslutter. Nach den Unfallverhütungsvorschriften ist einmal jährlich eine Überprüfung der Standfestigkeit von Grabdenkmälern durch den Friedhofsträger vorgeschrieben, um Unfallgefahren für die Besucher der Friedhöfe vorzubeugen. Diese findet in Königslutter ab 2. Mai statt.


Wie die Stadt kürzlich mitteilte, soll die Überprüfung auf den Friedhöfen der Ortsteile Beienrode, Boimstorf, Glentorf, Groß Steinum, Lauingen, Klein Steimke, Ochsendorf, Rhode, Rieseberg, Rotenkamp, Rottorf, Scheppau, Schickelsheim, Sunstedt, Uhry sowie den beiden Friedhöfen der Kernstadt an der Helmstedter Straße und der Schöppenstedter Straße in der Zeit vom 2. Mai bis 2. Juni durchgeführt werden.

Bei der Überprüfung werden die Grabdenkmäler durch kräftige Zugprobe mit beiden Händen auf die Standfestigkeit überprüft. Bei geringen Schäden wird der Stein nicht sofort umgelegt, sondern die Grabstätte mit einem Flatterband abgesichert. Bei erheblichen Mängeln muss ein sofortiges Umlegen mittels geeigneter Gerätschaft erfolgen. Darüber hinaus werden die mit Mängeln behafteten Grabstätten mit einem entsprechenden Hinweisschild gekennzeichnet. Anschließend werden die Grabnutzungsberechtigten schriftlich zur Mängelbeseitigung aufgefordert.

Mit der Ankündigung der Rundgänge soll den Grabnutzungsberechtigten die Möglichkeit gegeben werden, vorab eigene Kontrollen durchzuführen und bis zu den genannten Terminen die eventuell erforderlichen Reparaturmaßnahmen einzuleiten. Unabhängig von der vorgenannten Prüfung durch die Stadt weist diese darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten die Grabanlagen stets standsicher zu halten haben.


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