Helmstedt steigt in Bundesmodell „Unternehmen Revier“ ein

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Mit insgesamt 4 Millionen soll das Förderprogramm zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen fließen. Foto: Magdalena Sydow | Foto: Magdalena Sydow

Helmstedt. Der Kreistag hat sich in seiner vergangenen Sitzung einstimmig bei drei Enthaltungen für die Teilnahme des Landkreises Helmstedt an den Fördermaßnahmen der Bundesrepublik Deutschland zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen im Rahmen des Bundesmodellvorhabens „Unternehmen Revier“ ausgesprochen.


Im Zuge der angestrebten Energiewende in Deutschland, die verbunden ist mit der Aufgabe des Atomstroms und der Rückführung der Braunkohleverstromung ist auch das Kraftwerk Buschhaus zum 1. Oktober 2017 abgeschaltet worden und befindet sich bis Ende 2020 noch in der sogenannten „Kaltreserve“, bevor es anschließend rückgebaut werden muss.

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), hat aus diesem Grunde ein zunächst vierjähriges Förderprogramm (mit einer Option der Verlängerung auf zehn Jahre) von Maßnahmen zur Strukturanpassung in Braunkohlebergbauregionen, das Bundesmodellvorhaben „Unternehmen Revier“ beschlossen.

Der Landkreis Helmstedt als einer von vier betroffenen Regionen hat im Herbst des letzten Jahres dazu einen Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm gestellt. Mit Schreiben vom 23. November des vergangenen Jahres des BMWi ist der Antrag des Landkreises Helmstedt genehmigt worden und es haben bereits zwei Arbeitssitzungen mit Beteiligten aus allen betroffenen Revieren stattgefunden.

Vier Millionen jährlich für den Landkreis


Das Fördervolumen beträgt bei einer zehnjährigen Betrachtungsweise insgesamt 40 Millionen Euro. Auf den Landkreis Helmstedt entfallen davon entsprechend der Größe des Reviers zehn Prozent der Fördermittel, also 4 Millionen Euro verteilt auf den zehnjährigen Förderzeitraum, mithin 400.000 Euro pro Jahr.

In den Besprechungen ist seitens des BMWi immer wieder betont worden, dass es sich hierbei um ein „Modellvorhaben“ handele, bei dem nicht auf Erfahrungen anderer Projekte zurückgegriffen werden könne. Insofern haben sich alle Beteiligten darauf geeinigt, in den regelmäßig stattfindenden Arbeitssitzungen eventuell auftretende Probleme sofortzu diskutieren und eine für alle Beteiligten vertretbare Lösung zu erarbeiten. Für die Abwicklung des Projektes sind von allen Beteiligten jeweils ein Abwicklungspartner und ein Regionalpartner zu bestimmen.

Der Abwicklungspartner nimmt dabei – vereinfacht gesagt - die Treuhandaufgaben für den Bund wahr. Er verwaltet die Bundesmittel, bewilligt Maßnahmen, zahlt Gelder aus, prüft Verwendungsnachweise und ist Verbindungsstelle zwischen Bund und Regionalpartner.


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