Gemeinde Lehre weist Hundehalter auf ihre Pflichten hin


Die Gemeinde Lehre weist Hundehalter auf ihre pflichten hin. Symbolfoto: Nick Wenkel
Die Gemeinde Lehre weist Hundehalter auf ihre pflichten hin. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: regionalHeute.de

Lehre. In der Gemeinde leben rund 800 Hunde. In der Regel funktioniert das Zusammenleben von Mensch und Tier ohne Probleme. Damit das so bleibt, weist das Ordnungsamt Hundehalter aus aktuellem Anlass auf die Leinenpflicht und die Pflicht zur Beseitigung von Hinterlassenschaften.


Ab 1. April gilt während der Brut- und Setzzeit Leinenzwang: Halter müssen ihre Hunde deshalb noch bis zum 15. Juli außerhalb von Ortschaften zum Schutz von Jungtieren wie Rehkitz, Küken von Rebhuhn oder Kiebitz und jungen Hasen an der Leine führen. Das gilt auch für Hunde ohne Jagdtrieb: Denn häufig verenden Jungtiere auch, weil ihre Eltern sie wegen des Kontaktes mit einem Hund verlassen.

Das ganze Jahr über haben Halter darüber hinaus die Pflicht, die Hinterlassenschaften ihrer Hunde zu beseitigen. Vor allem an Fußwegen ist Hundekot häufig ein echtes Problem. „Viele Hundehalter sind auch heute noch der Meinung, dass die Beseitigung der Hinterlassenschaften mit der Hundesteuer abgedeckt wäre – das ist aber natürlich nicht der Fall“, betont Eileen Keunecke vom Ordnungsamt.

„Wir appellieren in diesen Fällen ganz klar an die gegenseitige Rücksichtnahme“, sagt Stefan Cohrs, im Ordnungsamt unter anderem für Ordnungswidrigkeiten zuständig. Sollte das nicht funktionieren, gibt es aber auch andere Wege: Zuwiderhandlungen in beiden Fällen werden auf Anzeige durch das Ordnungsamt der Gemeinde Lehre mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro geahndet. Wer ein Zuwiderhandeln beobachtet, kann den Verursacher der Gemeinde unter Telefon 05308/ 699-38 oder per E-Mail an ordnungsamt@gemeinde-lehre.de melden.


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