Gelebte Inklusion: Förderung für Behinderte in der Jugendarbeit

von Sandra Zecchino


Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen zukünftig an Jugendfreizeiten teilnehmen können. Symbolbild: pixabay
Auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung sollen zukünftig an Jugendfreizeiten teilnehmen können. Symbolbild: pixabay

Helmstedt. Deutschland hat sich, wie alle Mitglieder der UN, verpflichtet dafür zu sorgen, "dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern alle Menschenrechte und Grundfreiheiten genießen können". Der Landkreis plant nun, diesen Auftrag über eine entsprechende Förderung der Jugendarbeit umzusetzen.


Konkret bedeutet das, dass Vereine und Verbände bei der Teilnahme eines behinderten Kindes oder Jugendlichen über die bisher geltenden Regelungen hinaus einen Zuschuss für einen zusätzlichen Betreuer beantragen könnten. Das geht aus der Diskussionsgrundlage hervor, die bereits im Jugendhilfeausschuss diskutiert wurde und über die die Mitglieder des Kreistages am 6. Dezember abstimmen werden.

Insgesamt solle dafür ein Betrag in Höhe von 2.000 Euro bereitgestellt werden. Mit der Erhöhung des Betreuerschlüssels solle die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung an Jugendfreizeiten oder außerschulischen Jugendbildungsveranstaltungen unterstützt und gefördert werden.


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