Fusionierte Stadt: Straßenumbenennungen erforderlich

von Jonas Walter


Der Rat der Stadt muss über die Umbenennungen entscheiden. Symbolfoto: Archiv
Der Rat der Stadt muss über die Umbenennungen entscheiden. Symbolfoto: Archiv | Foto: Magdalena Sydow

Helmstedt. Durch die Fusion mit der Gemeinde Büddenstedt gibt es in Helmstedt ein neues Problem. Insgesamt 16 Straßennamen kommen im Gemeindegebiet nun doppelt vor. Dadurch könnte es zu Ortungsproblemen kommen.


"Es besteht die Gefahr, dass Sendungen nicht in der gewohnten schnellen Qualität zugestellt werden, sondern zeitverzögert", heißt es in einer Vorlage der Stadt. "Wenn wichtige Unterlagen dem Empfänger erst verspätet zugehen, kann es zu Schäden kommen."

Unabhängig von den postalischen Belangen seien eindeutige Adressen auch in anderen Lebenssituationen und für andere Institutionen des öffentlichen Lebens wie Rettungsdienste, Speditionen, Navigationsgeräte und so weiter von Bedeutung, erläutert die Vorlage. Auch in einer Verordnung über Bestandsverzeichnisse für Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Straßen sei festgelegt, dass die Bezeichnung von Straßen so gewählt werden müsse, dass sie mit keiner anderen verwechselt werden könne.

Einheitliche Postleitzahl


Weiterhin geht aus der Vorlage hervor, dass die deutsche Post AG beabsichtige, eine einheitliche Postleitzahl für die fusionierte Stadt Helmstedt festzusetzen, sobald die Namensgleichheiten beseitigt sind. Dann würden die Datenbanken für die Sortiertechnik der Deutschen Post AG umgestellt und das Online-Portal der Deutschen Post (Postleitzahlensuche) aktualisiert.

Aus den genannten Gründen leitet sich der Beschlussvorschlag der Vorlage ab, die betroffenen Straßen umzubennenen. Dafür ist der Rat der Stadt zuständig. Betroffen sind folgende Straßen, die sowohl in Büddenstedt als auch im Stadtgebiet Helmstedt vorkommen: Bahnhofstraße, Berliner Platz, Dr.-Heinrich-Jasper-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Gartenstraße, Königsberger Straße, Schulstraße und Stettiner Straße. Die Bergstraße kommt sowohl im Ortsteil Büddenstedt als auch im Ortsteil Emmerstedt vor.

Die Auswahl


Zur Auswahlprozedur der Straßen, die umbenannt werden müssen, erklärt die Vorlage Folgendes: "Die Auswahl der Ortschaft, die Straßen umbenennen soll, hat nach sachlichen Kriterien wie Anzahl der betroffenen bewohnten Grundstücke oder zum Beispiel Anzahl der betroffenen Personen mit Hauptwohnsitz zu erfolgen. Hierzu wurden die Einwohnermeldedaten und Gewerbedaten von jeder betroffenen Straße ermittelt. Die Deutsche Post AG hat uns zudem die Daten überlassen, wie viele Abgabestellen der Privathaushalte und Gewerbebetreibenden in der jeweiligen Straße vorhanden sind."

Da die Umbenennungen erst nach Einigung über die Benennung erfolgen könne, stehe der Zeitpunkt des Inkrafttretens der Allgemeinverfügung allerdings noch nicht fest. Sobald die Entscheidungen in den einzelnen Gremien getroffen seien, werde eine Vorlage an den Rat erstellt, die die Umbenennungen zusammenfasse.


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