Fortbildung für Tagespflegepersonen - Kindeswohl garantieren


Fortbildung.
Foto: Landkreis Helmstedt
Fortbildung. Foto: Landkreis Helmstedt | Foto: Landkreis Helmstedt

Helmstedt. Die halbtägige Fortbildung zum Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung beinhaltete Themen zu Wahrnehmungen, Rechten von Kindern, Anhaltspunkten einer möglichen Kindeswohlgefährdung, gesetzlichen Grundlagen und der Zusammenarbeit mit Eltern. Die Referentin und Fachberaterin im Kinderschutz, Svenja Loock, gab viele eindringliche Informationen in einer sachlich orientierten und ruhigen Art an die Teilnehmergruppe weiter. Dies teilt der Landkreis Helmstedt mit.


Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig. Kinder und Jugendliche sind vor körperlicher und seelischer Vernachlässigung und Misshandlung zu schützen. Im Kinderschutzfall kommt es darauf an, das Schlimmste von dem Kind abzuwenden, so die Referentin.
Genauer hinschauen und das eigene ungute Bauchgefühl ernst nehmen, sich Unterstützung holen, mit anderen Personen darüber sprechen und mit dem Fachpersonal abklären und sich beraten lassen, wenn mögliche Gefährdungen für Kinder wahrnehmbar werden, zog sich wie ein roter Faden durch die Veranstaltung.

Fallbeispiele zur Einschätzung von Gefahren


Abschließende Fallbeispiele zur Einschätzung von Gefährdungen wurden in Gruppen bearbeitet und die Ergebnisse allen Teilnehmerinnen vorgetragen.
Das Resümee des Abends: Ein Thema, das unter die Haut geht. Unbegreiflichkeiten hinsichtlich von Anschauungsmaterial, aber auch die Sensibilisierung von Gefährdungsmomenten für Kinder wurden in den Fokus gerückt – ein Thema, das alle angeht.


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