Einspruch abgewiesen - Kommunalwahl gültig

von Sandra Zecchino


Kein Fehlverhalten der Verwaltung bei der Kommunalwahl. Foto: Marc Angerstein
Kein Fehlverhalten der Verwaltung bei der Kommunalwahl. Foto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Helmstedt. Bei der konstituierenden Ratssitzung am gestrigen Donnerstag folgten die Abgeordneten der Auffassung des Wahlleiters Henning Konrad Otto, dass der Einspruch der Unabhängigen Wählergemeinschaft (UWG) unbegründet sei. Einstimmig erklärten sie die Wahl des Stadtrates für gültig.


Nach der Kommunalwahl erhob die UWG Einspruch. Sie vertraten den Standpunkt, dass die Stadt Helmstedt Wahlplakate unberechtigt entfernt habe und dadurch in die Rechte der Parteien und Wählergruppen eingegriffen habe.

Otto widerlegte diesen Vorwurf und legte in der Vorlage dar, dass lediglich die Plakate entfernt worden seien, die nicht den Regeln entsprechend angebracht worden seien. Diesen Ausführungen folgten die Ratsmitglieder einstimmig.

Lesen Sie dazu auch:


https://regionalhelmstedt.de/einspruch-unbegruendet-wahlleiter-geht-von-gueltiger-wahl-aus/
https://regionalhelmstedt.de/kommunalwahl-uwg-erhebt-einspruch-gegen-die-wahl/


mehr News aus Helmstedt