Deutliche Kritik an der Stärkung des ZGB

von Robert Braumann


Versammlung des ZGB. Foto: privat | Foto: privat

Braunschweig. Der Zweckverband Großraum Braunschweig soll gestärkt werden. Der geplante Gesetzesentwurf der Landesregierung sieht einen gemeinsamen Regionalverband vor. Daran gibt es nun deutliche Kritik. Der Niedersächsische Städtetag fordert die Pläne auf Eis zu legen.


Aufgaben des Verbandes wären somit etwa die Planung von Gewerbegebieten und Tourismuskonzepten, Koordinierung von Bildungsangeboten sowie der des Nahverkehrs. Betroffen wären neben Wolfsburg und Braunschweig die Kreise Salzgitter, Wolfenbüttel, Goslar, Helmstedt und Gifhorn. In der Stellungnahme heißt es: Die angestrebte Weiterentwicklung des ZGB solle nicht dazu führen, dass die Anstrengungen zur Bildung einer Region als kommunale Gebietskörperschaft nachlassen. Der vorliegende Gesetzentwurf könne nicht als wesentlicher Schritt in Richtung einer großen Gebietskörperschaft auf dem Gebiet des ZGB betrachtet werden. Er stehe dem (längerfristigen) Ziel der Bildung einer Region aber auch nicht entgegen, so dass diesbezüglich keine Bedenken gegen das Gesetzesvorhaben bestünden.

Massiver Widerstand


In einer Mitteilung des Niedersächsischen Städtetages, des Niedersächsischen Landkreistages und des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, wird nun Kritik an diesem Vorstoß laut. Angesichts der erheblichen (verfassungs-)rechtlichen Bedenken sollten die Landtagsfraktionen von SPD, Bündnis ´90/ Die Grünen und FDP ihren Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig (kurz: ZGB) zurückziehen, heißt es darin. "Der Gesetzentwurf greift auch nach der kürzlich veröffentlichten Auffassung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes des Niedersächsischen Landtages in die Organisations- und Planungshoheit der ZGB-Mitgliedskommunen ein", so Salzgitters Oberbürgermeister Frank Klingebiel, Präsident des Niedersächsischen Städtetages, für die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände: "Die Prinzipien der kommunalen Selbstverwaltung, insbesondere der Subsidiarität, der Verwaltungseffizienz, der Finanzkraft, der Bürgernähe sowie der eigenen Handlungsfähigkeit der Kommunen stehen für uns nicht zur Disposition. Die Antragsteller sollten ihren auch handwerklich schlecht gemachten Gesetzentwurf schnellstmöglich zurückziehen, um sich eine Niederlage vor dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof zu ersparen."

Auf massiven Widerstand der kommunalen Spitzenverbände stößt vor allem die Direktwahl der Verbandsversammlung. "Die unabhängigen Landtagsjuristen haben klar herausgearbeitet, dass keine weiteren Zuständigkeiten auf den ZGB übertragen werden. Es fehlt also jede sachliche Rechtfertigung dafür, die Delegierten eines Verbandes mit nur zwei Pflichtaufgaben, nämlich Regionalplanung und öffentlicher Nahverkehr, unmittelbar vom Volk wählen zu lassen. Wer dies dennoch fordert, will in Wirklichkeit etwas Anderes: Eine zusätzliche, überflüssige neue Verwaltungsebene. Dem erteilen wir eine klare Absage", so der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Klaus Wiswe.

"Im Gesetzesentwurf wird an vielen Stellen von sogenannten ‚Synergieeffekten‘ gesprochen - diese werden aber nicht näher belegt. Wir fürchten im Gegenteil, dass hier zusätzliche Strukturen aufgebaut werden sollen, die in der Praxis eher zu komplizierteren Abläufen führen werden", fügt Präsident Marco Trips vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund hinzu.


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