Das dritte Geschlecht: Das sagen die Politiker

von Sandra Zecchino


"Divers" als drittes Geschlecht. Symbolbild: pixabay
"Divers" als drittes Geschlecht. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Region. Vor zwei Tagen entschied das Bundesverfassungsgericht, dass zukünftig bei der Geschlechtsangabe neben "weiblich" und "männlich" eine weiter Eingabemöglichkeit vorhanden sein soll. regionalHeute.de fragte bei den Bundestagsabgeordneten aus unserer Region nach, wie sie die Entscheidung beurteilen.


Zirka 0,1 bis 0,2 Prozent der Bevölkerung gelten als intersexuel, das heißt, sie sind nicht eindeutig dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zugeordnet. Bisher können die Betroffenen das entsprechende Feld lediglich frei lassen, eine separate Auswahlmöglichkeit gibt es nicht. Laut der Entscheidung des Bundesverfassungsgericht soll das nun geändert werden.

Carsten Müller (CDU):




"Die aktuelle Rechtlage sieht in meinen Augen bereits eine praktikable Möglichkeit vor. So darf seit November 2013 der Geschlechtseintrag offengelassen werden, wenn bei der Geburt das Kind medizinisch weder dem weiblichen noch dem männlichen Geschlecht zugeordnet werden kann. Ein Vorteil dabei ist, dass Eltern auch bei ungeklärtem Geschlecht direkt eine Geburtsurkunde in den Händen halten. Für die Angabe des Geschlechts ist – im Gegensatz zum Vornamen – keine Frist vorgesehen. Der Geschlechtseintrag kann dauerhaft frei bleiben.

Haben die Eltern bei einem intersexuellen Kind das Geschlecht festgelegt, ist es möglich, den Geschlechtseintrag nachträglich streichen und dauerhaft offen zu lassen. Die Änderung ist jederzeit, auch noch im Erwachsenenalter, möglich. Für die Änderung des Geschlechtseintrags kann ein gerichtliches Verfahren beantragt werden. Da das Bundesverfassungsgericht diese Rechtslage als nicht ausreichend ansieht, werden wir in intensiven Beratungen im Deutschen Bundestag eine zeitgemäße, medizinisch-wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechende Lösung finden."

Dr. Carola Reimann (SPD):


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Dr. Carola Reimann. Foto: SPD



„Ich begrüße den Beschluss sehr. Das Bundesverfassungsgericht hat damit ein klares Zeichen für die Rechte von trans- und intersexuellen Menschen gesetzt. Die Entscheidung vom Mittwoch ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer Verbesserung der Lage von trans- und intergeschlechtlichen Menschen. Jetzt muss es darum gehen, eine personenstandsrechtliche Neuregelung zu schaffen, die den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt und die Rechte intersexueller Menschen wahrt. Eine neue Bundesregierung muss hierzu möglichst schnell einen geeigneten Vorschlag vorlegen.“


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