Briefwahlbüro seit Montag geöffnet


Das Wahlbüro ist während der Öffnungszeites des Bürgerbüros geöffnet. Symbolfoto: Nick Wenkel
Das Wahlbüro ist während der Öffnungszeites des Bürgerbüros geöffnet. Symbolfoto: Nick Wenkel | Foto: Nick Wenkel

Helmstedt. Noch bis zum kommenden Freitag können im Bürgerbüro die Wählerverzeichnisse für die bevorstehende Bundestagswahl sowie die Kommunalwahlen und Bürgermeisterwahl am Sonntag, 24. September, eingesehen werden. Seit Montag ist auch das Wahlbüro im Zimmer ME05 (Erdgeschoss Altbau) entsprechend den Öffnungszeiten des Bürgerbüros für den Briefwahlservice geöffnet.




Die Wahlverzeichnisse liegen im Rathaus, Markt 1, während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros (Montag, Mittwoch und Freitag 8 bis 12 Uhr, Dienstag, 8 bis18 Uhr, Donnerstag 8 bis 16 Uhr) aus. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann bis spätestens 8. September, 12 Uhr, Einspruch bei der Stadt Helmstedt einlegen. Die Einsichtnahme erfolgt auf elektronischem Wege.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, haben bisspätestens 3. September eine Wahlbenachrichtigung erhalten. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlbüro bleibt bis zum 13 Oktober geöffnet


Das Wahlbürobleibt mit Blick auf die durchzuführende Landtagswahl und eine gegebenen notwendig werdende Bürgermeister-Stichwahl bis zum 13. Oktober geöffnet.

Die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und zur Briefwahl besteht auch im Bürgerbüro Büddenstedt, Öffnungszeiten montags von 9 bis 12 Uhr und mittwochs von 15 bis 17 Uhr.

Weitergehende Informationen rund um die Wahlen sind über die Homepage www.stadt-helmstedt,.de einsehbar.


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