Besondere Regelungen in der Karwoche


In der Karwoche gibt es einiges zu beachten. Foto: Eva Sorembik
In der Karwoche gibt es einiges zu beachten. Foto: Eva Sorembik | Foto: Eva Sorembik

Helmstedt. Das Niedersächsische Gesetz über die Feiertage regelt für die Karwoche ab Donnerstag, 29. März, 5 Uhr, bis Sonnabend, 31. März, 24 Uhr folgendes: Tanzveranstaltungen sind neben dem Verbot der öffentlich bemerkbaren Handlungen, die die äußere Ruhe stören oder dem Wesen der Sonn- und Feiertage widersprechen, nicht erlaubt.


Dies gab die Stadtverwaltung heute in einer Pressemitteilung bekannt.

Darüber hinaus sind am Karfreitag verboten: Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, öffentliche sportliche Veranstaltungen, alle sonstigen öffentlichen Veranstaltungen, außer wenn sie der geistig-seelischen Erhebung oder einem höheren Interesse der Kunst, Wissenschaft oder Volksbildung dienen und auf den ernsten Charakter des Tages Rücksicht nehmen. Spielhallen sind an diesem Tag ebenfalls geschlossen zu halten.


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