Ausschuss stimmt für mehr Rettungswagen im Landkreis

von Eva Sorembik


Im Landkreis Helmstedt wird der Bedarfsplan für den Rettungsdienst fortgeschrieben. Symbolbild / Foto: Kai Baltzer
Im Landkreis Helmstedt wird der Bedarfsplan für den Rettungsdienst fortgeschrieben. Symbolbild / Foto: Kai Baltzer | Foto: Kai Baltzer

Helmstedt. Künftig sollen es im Landkreis mehr Rettungswagen eingesetzt sowie die Rettungswache Velpke dauerhaft als Rettungsmittelstandort besetzt werden. Dies hat der Ausschuss für öffentliche Sicherheit und Ordnung und Katastrophenschutz einstimmig beschlossen.


Nach dem Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz (NRettDG) istder Landkreis Helmstedt als kommunaler Träger des bodengebundenen Rettungsdienstes verpflichtet, innerhalb seines Rettungsdienstbereiches die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit Einrichtungen und Leistungen der Notfallversorgung und des qualifizierten Krankentransports dauerhaft zu gewährleisten. Hierzu hat er insbesondere sicherzustellen, dass im erforderlichen Umfang Rettungsmittelstandorte und Rettungsmittel zur Verfügung stehen.

In 95 Prozent der Fälle muss die Hilfe in 15 Minuten vor Ort sein


Mit der Verordnung über die Bemessung des Bedarfs an Einrichtungen des Rettungsdienstes (BedarfVO-RettDG) hat das Land Niedersachsen hierzu verbindlich vorgegeben, dass Standorte und Rettungsmittel in einem Umfang vorzuhalten sind, der planerisch sicherstellt, dass die Eintreffzeit in 95 Prozent der in einem Jahr im Rettungsdienstbereich zu erwartenden Notfallrettungen 15 Minuten nicht übersteigt und die Wartezeit bei den in einem Jahr zu erwartenden qualifizierten Krankentransporten in der Regel nicht mehr als 30 Minuten beträgt. Um dies zu gewährleisten, haben die kommunalen Träger des Rettungsdienstes in Absprachemit den gesetzlichen Krankenkassen und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung einen Plan aufzustellen, aus dem sich ergibt, wie in ihrem Rettungsdienstbereich die dem entsprechende, bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sichergestellt werden soll. Bei wesentlichen Änderungen ist der Bedarfsplan in Absprachemit den Kostenträgern fortzuschreiben.

Zahlreiche Erweiterung zur Deckung des Bedarfs notwendig


Hinweise auf ein verändertes Einsatzgeschehen in der Notfallversorgung für den Nordkreis einerseits und eine vorgesehene Evaluation der Rettungsmittelvorhaltung im Versorgungsbereich Schöningen andererseits führten im vergangenen Jahr zu einer externen Überprüfung der aktuellen Bedarfe. Nach Auswertung ergeben sich - über die bisherigen Vorhaltungen hinaus - für die bedarfsgerechte Versorgung im Landkreises Helmstedt folgende Erweiterungsvorschläge:

Im Versorgungsbereich Velpke ist dauerhaft ein Rettungsmittelstandort einzurichten und künftig ganztägig mit einem Rettungswagen auszustatten. Im Versorgungsbereich Helmstedt sind die Vorhaltestunden für den zweiten Rettungswagen zu erhöhen. Darüber hinaus ist ein dritter Rettungswagen intervallmäßig vorzusehen. Im Versorgungsbereich Königslutter sind die Vorhaltestunden für den zweiten Rettungswagen auf Wochenenden und Feiertage auszudehnen. Im Versorgungsbereich Schöningen ist intervallmäßig ein zweiter Rettungswagen vorzuhalten.

Diesen in der Vorlage vorgeschlagenen Erweiterungen haben die Mitglieder des Ausschussesfür öffentliche Sicherheit und Ordnung und Katastrophenschutz einstimmig zugestimmt.


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