Ausschuss stimmt für Änderung des LSG „Velpker Schweiz“

von Eva Sorembik


Das Landschaftsschutzgebiet "Velpker Schweiz" war Thema im Umweltschutzausschuss des Landkreises. Foto. Eva Sorembik
Das Landschaftsschutzgebiet "Velpker Schweiz" war Thema im Umweltschutzausschuss des Landkreises. Foto. Eva Sorembik | Foto: regionalHeute.de

Helmstedt. Mit einer Änderung im Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Velpker Schweiz“ hat sich der Umweltschutzausschuss des Landkreises in seiner jüngsten Sitzung beschäftigt. Für die Errichtung eines Supermarktes in Danndorf soll eine Teilfläche aus dem LSG herausgenommen werden.


Bereit Ende 2015 habe die Gemeinde Danndorf beantragt, einen Teilbereichs aus dem Landschaftsschutzgebiet (LSG) „Velpker Schweiz“ herauszunehmen, heißt es in der Beschlussvorlage. Als Begründung sei bei der Antragstellung angegeben worden, dass die Gemeinde Danndorf beabsichtige, einen Lebensmittelmarkt im Gemeindegebiet anzusiedeln. Investor und Betreiber solle die Firma NORMA sein, die bereits ihre Zusage gegeben habe. Als einziges Grundstück komme die Fläche parallel zur L 647, südlich der Ortslage, in Frage. Das Grundstück eigne sich besonders, weil es verkehrstechnisch günstig an der L 647 gelegen sei und die benötigte Größe aufweise. Allerdings liege rund die Hälfte der Fläche im LSG „Velpker Schweiz“. Für den Fall, dass sich weitere Betriebe in dem Bereich ansiedeln möchten, habe die Gemeinde Danndorf die Herausnahme von zusätzlichen 2,2 Hektar beantragt, insgesamt also 2,9 Hektar. Die zusätzliche Fläche liege vollständig im LSG „Velpker Schweiz“, hieße es weiter in dem Antrag der Gemeinde Dannsdorf.

Nur noch zwei Hektar LSG sollen für Supermarktbau dienen


Nachdem im Entwurf zur geplanten Änderung noch von einer Herausnahme einer Fläche von 2,9 Hektar entsprechend dem Antrag der Gemeinde Danndorf vorgesehen war, hatte der Umweltschutzausschuss nun aber doch nur über eine Fläche von rund zwei Hektar zu entscheiden. Grund hierfür: Ursprünglich geplant war es als Ausgleich für die zu herausnehmende Fläche eine neue Fläche in das Landschaftsschutzgebiet „Velpker Schweiz“ einzufügen. Seitens der Verwaltung sei im Nachhinein vorgeschlagen, die landkreiseigene ehemalige Campingplatzfläche „Am Immenhus“ im anstehenden Änderungsverfahren neu mit in das LSG „Velpker Schweiz“ aufzunehmen, hieß es in der Beschlussvorlage. Dieses sei nun aber nicht möglich, wie die Landkreisverwaltung in der Ausschusssitzung mitteilte, da für die Fläche ein Bebauungsplan der Samtgemeinde Velpke bestehe, der der Integration in das LSG entgegenstehe.

Der Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Velpker Schweiz“ mit der die zwei Hektar große Fläche aus dem LSG „Velpker Schweiz“ wurde von vom Umweltschutzausschuss mehrheitlich zugestimmt.


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