Aus "genutzt" wird "nutzbar": Velpke will Satzung ändern

von Eva Sorembik


Um Rechtssicherheit zu schaffen, muss aus "genutzt" "nutzbar" werden. Fotocollage: Eva Sorembik
Um Rechtssicherheit zu schaffen, muss aus "genutzt" "nutzbar" werden. Fotocollage: Eva Sorembik

Velpke. Ein Wort ist es, welches eine Änderung der Straßenausbaubeitragssatzung nötig macht. Bislang wurde bei der Bemessung der Straßenausbaubeiträge laut Wortlaut der Satzung auf tatsächliche Nutzung und nicht allein die Nutzbarkeit der Grundstücke abgestellt. Doch nun soll aus der Formulierung "genutzt" "nutzbar" werden.


Es geht um § 6 der Velpker Straßenausbaubeitragssatzung. Darin heißt es bislang: "... Der nach § 4 Abs. 2 Nrn. 1, 2, 3, 5 und 6 dieser Satzung auf die Beitragspflichtigen entfallende Anteil des beitragsfähigen Aufwandes ist auf die baulich oder gewerblich genutzten Grundstücke oder Grundstücksteile im Verhältnis der Geschoßflächen zu verteilen ..." . Aus dem Wort "genutzt" soll nun "nutzbar" werden, so der Änderungsvorschlag der Verwaltung.

Essei schonimmer die Auffassungdes Rates gewesen, dassein baulich oder gewerblichnutzbaresGrundstück die gleichen Vorteile von einer Straßenausbaumaßnahme habe, wie ein bereits tatsächlichgenutztesGrundstück, heißt es in der Ratsvorlage, die am morgigen Donnerstag in der Gemeinderatssitzung auf der Tagesordnung steht, so dass an sich kein Handlungsbedarf bestünde. Und dennoch muss eine Änderung der Satzung her, um Rechtssicherheit zu schaffen, so die Begründung der Gemeindeverwaltung.

Laut Aussage der Verwaltung habe nämlich ein Gericht in einer Verhandlung den Wortlaut der Regelung bemängelt:Die derzeitigeFormulierung ließe nichtsoforteindeutig erkennen, dass auch unbebaute Grundstückebeitragspflichtig sind.


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