1,38 Milliarden Einnahmen: Zoll sieht sich als Robin Hood

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Nicht nur am Schreibtisch: Der Zoll im Einsatz. Symbolfoto: Zoll
Nicht nur am Schreibtisch: Der Zoll im Einsatz. Symbolfoto: Zoll | Foto: Zoll

Braunschweig. Kaum zu lesen: 1.383.818.888,61 Euro. Das sind die Einnahmen, die das Hauptzollamt Braunschweig laut aktuellem Jahresbericht durch seine Arbeit eingenommen hat. Die Behörde blickt damit selbstbewusst zurück auf das Jahr 2017, sieht sich aber nicht als fieser Raubritter.


"Als Finanzbehörde blicken wir natürlich zuerst auf die Steuereinnahmen und die lassen sich durchaus sehen", eröffnet die
Leiterin des Hauptzollamts Braunschweig, Regierungsdirektorin Regine Andreas, die Jahresbilanz 2017 des Hauptzollamts Braunschweig.

Im Jahr 2017 konnte das Hauptzollamt Braunschweig mit seinen sechs Zollämtern in Braunschweig, Goslar, Göttingen, Helmstedt, Hildesheim und Wolfsburg fast 1,4 Milliarden Euro einnehmen. Den Löwenanteil davon mache mit 915.089.322 Euro die Einfuhrumsatzsteuer aus, die der Umsatzsteuer im nationalen Handel entspricht und umgangssprachlich als Mehrwertsteuer bekannt ist.Mit knapp 210 Millionen Euro folgt die Kraftfahrzeugsteuer, die der Zoll seit 2014 verwaltet.

Den dritten Platz auf der Einnahmenseite belegt im Jahr 2017 die Stromsteuer mit 136.711.544,60 Euro. Der Zoll erhebt neben diesen bekannten Steuern aber auch fast unbekannte Steuern wie die Zwischenerzeugnissteuer auf Liköre (2017: 11.650,34 Euro), sowie die Kaffeesteuer auf Röstkaffee und Waren daraus (71.063,00 Euro).

Geld zu Gunsten der Allgemeinheit


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Werbekampagne des Zolls. Foto:



Dass das Einnehmen von Steuern schon seit biblischen Zeiten schlecht beleumundet ist, lässt Pressesprecher Löhde schmunzeln und mit Verweis auf einen aktuellen Werbeslogan des Zolls kontern: "Wir sehen uns eher als ,Robin Hood im Blätterwald' und nicht als der böse ,Sheriff von Nottingham'".

Tatsächlich werden die klassischen Einfuhrabgaben (Zoll und Einfuhrumsatzsteuer) und Verbrauchsteuern fast ausschließlich bei Unternehmen erhoben und fließen -mit Ausnahme des Zolls und der Biersteuer- direkt in den Bundeshaushalt ein. Dort werden die Steuereinnahmen zu Gunsten der Allgemeinheit eingesetzt.

Gleichzeitig hätten die vom Zoll verwalteten Steuern eine gewisse Schutz- und Lenkungswirkung - gemäß des Auftrags des Zolls Bürger, Wirtschaft und Umwelt zu schützen: Die heimische Wirtschaft wird durch Einfuhrabgaben vor Dumpingpreisen geschützt, die heimischen Arbeitsplätze der Bürger so erhalten und die Umwelt etwa durch die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer) vor Ressourcenverschwendung bewahrt.

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